Bewerben für die Schöffenwahl 2023!

Aktuell werden im Bezirk wieder Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die am Amts– bzw. Landgericht als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten, können sich ab sofort beim Bezirkswahlamt melden.
Wer sich bewerben möchte, muss im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Wer hauptamtlich für die Justiz arbeitet, zum Beispiel als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Bewährungshelfende oder Vollzugsangestellte, kann sich nicht bewerben.
Neben den Schöffinnen und Schöffen werden auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Berlin gesucht. Für dieses Amt können sich Berlinerinnen und Berliner melden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, sofern sie nicht haupt- oder ehrenamtlich in der öffentlichen Verwaltung tätig sind.

Weitere Informationen für Schöffinnen und Schöffen gibt es hier.
Für Richterinnen und Richter finden sich weitere Informationen hier.

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