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Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg erlässt eine Allgemeinverfügung für das Abrennen von Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2025/2026. Damit soll die Sicherheit im Bezirk erhöht und die Belastung für Menschen und Tiere verringert werden. Verboten sind Feuerwerkskörper, die nur Krach machen – also Böller und Knallkörper – am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und 1. Januar 2026 nach 7 Uhr im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Das heißt: Nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen Böller gezündet werden. Vorher und nachher ist es verboten.

Schon bisher gilt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders gefährlichen Orten (z. B. Tankstellen) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Vor dem 31. Dezember und nach dem 1. Januar ist privates Feuerwerk grundsätzlich verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

„Mit dieser Regelung wollen wir die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in Tempelhof-Schöneberg gewährleisten“, betont Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck. „Auch für Haus und Wildtiere sind Böller eine große Belastung. Wir bitten daher alle, sich an die Vorgaben zu halten und so zu einem respektvollen und sicheren Miteinander beizutragen.“

Die Bekanntmachung mit Nennung der rechtlichen Grundlagen kann hier nachgelesen werden.

Teaserfoto: Adobe Stock

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