Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren für Berliner Haushalte, die unverschuldet in Not geraten – dafür wurde der Berliner Härtefallfonds Energieschulden geschaffen. Entstanden ist er aus dem Energieentlastungspaket 2023 des Senats und wird auch im Jahr 2025 weitergeführt. Der Härtefallfonds leistet einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Stromsperre und einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Heizenergiesperre. Die Leistungshöhe entspricht der Forderung des Energieversorgers und geht direkt an das Versorgungsunternehmen.
Wer Leistungen bezieht nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG hat keinen Anspruch mehr auf den Härtefallfonds. Entsprechende Hilfen sind bei den Leistungsstellen wie dem Jobcenter direkt zu beantragen.
Voraussetzung für die Leistung des Härtefallfonds ist die Bereitschaft, an der Beratung zur Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin teilzunehmen. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung, zur Einkommensgrenze und zu den weiteren Fördervoraussetzungen enthält ein Merkblatt. Der Online-Antrag befindet sich im Service-Portal. Fragen zur Antragstellung können auch beim Berliner Bürgertelefon beantwortet werden.