Ab dem 1. Januar 2023 können Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, das Berlin-Ticket S, auch bekannt als Sozialticket, zum reduzierten Preis von neun Euro erwerben. Das Sozialticket erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB.
Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen die Leistungsbeziehenden die „VBB Kundenkarte Berlin S“. Diese kann ab 23. Dezember 2022 über das Online-Portal www.vbb-kundenkarte-berlin-s.de, welches noch freigeschaltet wird, beantragt werden. Um ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen, benötigen die Leistungsbeziehenden den neuen „Berechtigungsnachweis“. Dieser Nachweis wird von den Leistungsstellen, z. B. Jobcenter, Sozialämter, in der Regel automatisch verschickt und ersetzt den alten berlinpass.
Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des zu erwartenden Andrangs beim Online-Portal kann es sein, dass nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte erhalten. Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Sozialticket nutzen können, gilt daher für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 folgende Übergangsregelung:
- berlinpässe für den Geltungszeitraum 2023 werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
- Ein gültiger Leistungsbescheid wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer der Personalausweis kontrolliert.
Sobald die Leistungsbeziehenden den neuen „Berechtigungsnachweis“ erhalten haben, sollten sie über das Online-Portal www.vbb-kundenkarte-berlin-s.de die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ beantragen.
Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Berechtigungsnachweis und dem Berlin-Ticket S gibt es hier.