Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren für Berliner Haushalte, die wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten – dafür wurde der Berliner Härtefallfonds Energieschulden geschaffen. Entstanden ist er aus dem Energieentlastungspaket 2023 des Senats und wird auch im Jahr 2025 weitergeführt.
Bei den Energiesperren kann es sich sowohl um Strom- als auch um Heizenergiesperren handeln. Der Härtefallfonds leistet jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag bzw. Zählerstelle, also einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Stromsperre und einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Heizenergiesperre. Das betrifft die Höhe, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist, um die Energiesperre(n) zu verhindern bzw. zu beenden. Die Leistungshöhe entspricht der Forderung des Energieversorgers. Die Leistung des Härtefallfonds geht direkt an das Versorgungsunternehmen.
Wer Leistungen bezieht nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG hat keinen Anspruch mehr auf den Härtefallfonds. Entsprechend vorrangige Leistungen sind bei den Leistungsstellen wie dem Jobcenter direkt zu beantragen.
Voraussetzung für die Leistung des Härtefallfonds ist die Bereitschaft, die Beratung zur Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung, zur Einkommensgrenze und zu den weiteren Fördervoraussetzungen enthält ein Merkblatt. Der Online-Antrag befindet sich im Service-Portal. Fragen zur Antragstellung können auch beim Berliner Bürgertelefon beantwortet werden.