Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sucht für die neue Legislaturperiode Patientenfürsprecherinnen und -sprecher. Bewerbungsschluss ist der 16. Januar 2022. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und des Psychischkrankengesetzes (PsychKG) ist es deren Aufgabe, Patientinnen und Patienten bei Beschwerden über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung im Krankenhaus zur Seite zu stehen, deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus bzw. dem Krankenhausträger zu vertreten und möglichst vermittelnd zu klären.
Patientenfürsprechende werden von der Bezirksverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Wer sich bewirbt, sollte unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patientinnen und Patienten sowie Kenntnisse von Beschwerdewegen mitbringen, ebenso die Bereitschaft zur Fortbildung. Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern sind unabdingbar.
Patientenfürsprechende in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen eines Krankenhauses wirken über die in dem Landeskrankenhausgesetz genannten Aufgaben hinaus beratend mit und unterstützen die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Patienteneingliederung nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen. Wegen des hohen Bevölkerungsanteils an Migrantinnen und Migranten sind interkulturelle Kompetenzen und/oder Sprachkenntnisse wünschenswert.
Bewerbungen sind bis spätestens 16. Januar 2022 an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit zu richten.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bezirksamtes oder können telefonisch unter 030-902 77 72 51 oder 030-902 77 65 19 erfragt werden.