Stimmabgabe zur Wahlwiederholung in Berlin ab sofort möglich

Am 12. Februar 2023 wird die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt. Seit dem 2. Januar 2023 können alle Wahlberechtigten Briefwahl beantragen und auch in einer von drei Briefwahlstellen im Bezirk ihre Stimme vor Ort abgeben.
Dazu erklärt Bezirksstadtrat für Bürgerdienste Matthias Steuckardt: “In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner ihre Wahlbenachrichtigung zur Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahlen. Ihre Stimme können Sie auch ohne die Wahlbenachrichtigung abgeben, indem Sie Briefwahl beantragen und zu Hause oder in einer der drei Briefwahlstellen in Tempelhof-Schöneberg abstimmen.”
Um per Briefwahl oder mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein im Wahllokal wählen zu können, ist es notwendig, diesen zu beantragen. Der Antrag kann bis zum 10. Februar 2023, 18 Uhr, per E-Mail, per Fax, auf dem Postweg, online oder durch das Scannen des Codes auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 12. Februar 2023, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Dazu kann der rote Wahlbrief auch in die Hausbriefkästen der Rathäuser Tempelhof und Schöneberg eingesteckt werden.
Die Wahlunterlagen sind vor Ort erhältlich und müssen nicht vorher beantragt werden. Bitte Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mitbringen.

In folgenden Briefwahlstellen in Tempelhof-Schöneberg ist die Stimmabgabe möglich:

Rathaus Tempelhof
Raum 63 und Raum 64
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

Rathaus Schöneberg
Eingang: Badensche Straße; Raum 0170
10825 Berlin

Briefwahlstelle Lichtenrade
Eingang über das Bürgeramt
Briesingstraße 6, 12307 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo und Mi: 8 bis 15 Uhr
Di und Do: 10 bis 18 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es hier.

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