Zur voraussichtlich vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sucht das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ehrenamtliche Wahlhelfende für den Wahlsonntag. Voraussetzung ist, dass sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Sie dürfen zudem nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Weitere Informationen dazu gibt es hier.