Wenn Schulen und Kitas coronabedingt schließen müssen, das Kind an Corona erkrankt oder auf behördliche Anweisung zuhause bleiben muss, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes bei Verdienstausfall erhalten. Diese Unterstützungsleistung steht nach § 45 Sozialgesetzbuch V allen gesetzlich versicherten Beschäftigten zur Verfügung.
Mit der Temporären Familienhilfe erweitert Berlin die Unterstützung für die Betreuung eines Kindes für Selbständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende. Damit können in Berlin auch privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern, die coronabedingt ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Temporäre Familienhilfe kann für jedes Kind bis zu 12 Jahren und Kinder mit Behinderung bis zu 21 Jahren bis einschließlich 7. April 2023 online beantragt werden.
Genau wie beim Kinderkrankengeld der Krankenkassen kann jedes Elternteil für die Betreuung je Kind für 30 Tage, insgesamt maximal jedoch für 65 Tage, eine finanzielle Unterstützung beantragen. Alleinerziehende können die Temporäre Familienhilfe je Kind für 60 Tage und maximal 130 Tage erhalten.
Online-Beantragung und weitere Informationen gibt es hier.