Temporäre Familienhilfe beantragen
Wenn Schulen und Kitas coronabedingt schließen müssen, das Kind an Corona erkrankt oder auf behördliche Anweisung zuhause bleiben muss, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes bei Verdienstausfall erhalten. Diese Unterstützungsleistung steht nach § 45 Sozialgesetzbuch V allen gesetzlich versicherten Beschäftigten zur Verfügung.Mit der Temporären Familienhilfe erweitert Berlin…