Temporäre Familienhilfe beantragen
Für Eltern, die kein Kinderkrankengeld bekommen, gibt es rückwirkend zum 4. Januar 2021 eine temporäre Familienhilfe, dis bis 31. Dezember 2021 beantragt werden kann. Davon profitieren Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studierende. Privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern, die pandemiebedingt ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen…